Zur Abschlussprüfung wird zugelassen, wer
a) ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis (EFZ) als Koch/Köchin oder einen gleichwertigen Ausweis besitzt;
b) eine einschlägige Berufspraxis als Köchin/Koch von mindestens 3 Jahren ausweisen kann;
c) über die erforderlichen Modulabschlüsse bzw. Gleichwertigkeitsbestätigungen verfügt;
d) einen Kurs für Berufsbildnerinnen und Berufsbildner absolviert hat;
Vorbehalten bleibt die fristgerechte Überweisung der Prüfungsgebühr nach Ziff.3.41 und die rechtzeitige und vollständige Abgabe des Lernreflexionsdossiers.
Folgende gültigen Modulabschlüsse resp. Gleichwertigkeitsbestätigungen müssen für die Zulassung zur Abschlussprüfung vorliegen:
- Modul 1: Lebensmittel- und Kochkunde
- Modul 2: Marketing und Verkauf
- Modul 3: Betriebsorganisation
- Modul 4: Führung
- Modul 5: Finanzen
Inhalt und Anforderungen der einzelnen Module sind in den Modulbeschreibungen der Trägerschaft (Modulidentifikation inklusive Anforderungen an die Kompetenz-nachweise) festgelegt. Diese sind in der Wegleitung oder deren Anhang aufgeführt.
Über die Gleichwertigkeit von ausländischen Ausweisen und Diplomen entscheidet das BBT.
Der Entscheid über die Zulassung zur Abschlussprüfung wird der Bewerberin oder dem Bewerber mindestens drei Monate vor Beginn der Abschlussprüfung schriftlich mitgeteilt. Ein ablehnender Entscheid enthält eine Begründung und die Rechtsmittelbelehrung.